Kündigung ohne Angabe des Beendigungszeitpunktes

In einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.1.2016 wurde einem Arbeitnehmer im Februar 2013 fristlos gekündigt. Für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist, wurde in dem Kündigungsschreiben hilfsweise und vorsorglich die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin erklärt. Der Arbeitnehmer hielt die Kündigung für unwirksam, da das Kündigungsschreiben nicht erkennen ließ, zu welchem Termin[…]